Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Vereins Rehkitzrettung Buchen e.V. 

§ 1 Anwendungsbereich und Zweck 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen des Vereins Rehkitzrettung Buchen e.V. gegenüber Landwirten und Jagdausübungsberechtigten zur Rettung von Rehkitzen vor der Mahd. 
(2) Der Verein verfolgt das gemeinnützige Ziel, Wildtiere, insbesondere Rehkitze, vor Verletzungen oder Tod durch landwirtschaftliche Maschinen zu schützen. 
(3) Der Verein unterstützt Landwirte und Jagdausübungsberechtigte mit seinen Dienstleistungen dabei, sicherzustellen, dass bei der Mahd keine Rehkitze oder anderen Wildtiere verletzt oder getötet werden. Die Verantwortung bleibt jedoch beim Landwirt oder Jagdausübungsberechtigten. 

§ 2 Leistungsumfang 

(1) Die Leistungen des Vereins umfassen: 
·        die sorgfältige und systematische Suche nach Rehkitzen und anderen Wildtieren mittels geeigneter technischer Hilfsmittel wie z.B. Drohnen mit Wärmebildkamera 
·        die Rettung/Sicherung von Rehkitzen und anderen durch die Mahd gefährdeten und zu schützenden Tiere für die Zeitdauer der Mahd 
·        Beratung zur effektiven Kitzrettung 
(2) Ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen besteht nicht. Die Leistungen erfolgen freiwillig und unentgeltlich. 

§ 3 Inanspruchnahme der Leistungen 

(1) Landwirte und Jagdausübungsberechtigte können die Rehkitzrettung beim Verein unter Angabe aller erforderlichen Informationen gemäß § 4 Abs. 1 anfragen. 
(2) Die Inanspruchnahme und Durchführung erfolgt freiwillig und unentgeltlich. Der Verein behält sich vor, einen Aufwendungsersatz für entstandene Kosten zu verlangen, wenn ein Einsatz nicht mindestens 1 Stunde vor dem geplanten Termin abgesagt wird. Der Mindestbetrag für die Aufwandschädigung beträgt 100€ oder wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet. 
(3) Eine Zusage erfolgt unter Vorbehalt: 
·        Ausreichender Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal 
·        Geeigneter Wetterbedingungen 
·        Funktionsfähigkeit der notwendigen Hilfsmittel 
(4) Der Einsatz erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sowie eventuellen behördlichen Beschränkungen wie z.B. zeitlich und geografisch begrenzte Flugverbote. 
(5) Nicht einsatzfähige oder defekte Hilfsmittel oder ungeeignete Wetterbedingungen können zur Absage oder zum Abbruch eines Einsatzes führen, ohne dass Ansprüche gegen den Verein entstehen. 
(6) Nach Abschluss der Rehkitzsuche verpflichtet sich der Landwirt: 
·        Die Mahd unverzüglich und unmittelbar durchzuführen 
·        aus Tierschutz-Gründen hat die Mahd innerhalb eines Zeitfensters von maximal 4 Stunden zu erfolgen. Ist die Mahd nach Ablauf des Zeitfensters nicht vollzogen, müssen die Kitze durch den Verein freigelassen werden und die Fläche gilt als nicht abgesucht. Dies erfolgt nach Rücksprache des Vereins mit dem Landwirt. 

§ 4 Pflichten des Landwirts / des Jagdausübungsberechtigten 

(1) Der Landwirt/Jagdausübungsberechtigte verpflichtet sich: 
·        Die geplante Mahd mindestens 2 Tage vor dem geplanten Mahdtermin anzumelden 
·        genaue und vollständige Angaben zur Mahdfläche zu machen (Lage, Flurstücknummer, Bewuchs, Hindernisse) 
·        im Falle der Anmeldung durch den Landwirt: den zuständigen Jagdpächter über die geplante Mahd zu informieren 
·        bei der Kitzrettung zu kooperieren und den fachlichen Anweisungen des Vereins Folge zu leisten 
(2) Änderungen oder eine Absage der Mahdtermine sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch 1 Stunde vor dem ursprünglich geplanten Termin. 

§ 5 Haftungsbeschränkung 

(1) Der Verein haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Helfer. 
(2) Für nicht aufgefundene oder nicht gerettete Rehkitze kann trotz sorgfältiger Absuche der Flächen keine Haftung übernommen werden. 
(3) Sachschäden während der Kitzrettung, die durch schuldhaftes Verhalten des Vereins entstehen, sind begrenzt auf die Deckungssumme der Vereinshaftpflichtversicherung. 
(4) Darüber hinaus geltende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. 

§ 6 Datenschutz und Vertraulichkeit 

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich für Vereinszwecke und zur Erfüllung des Vertragszweckes verwendet. 
(2) Informationen über Flächen werden vertraulich behandelt. 
(3) Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Datenschutzerklärung des Vereins ist auf der Vereinswebsite einsehbar. 

§ 7 Änderungen der Leistungen 

(1) Der Verein behält sich Änderungen des Leistungsumfangs vor. 
(2) Änderungen werden in der App Kitzrettung und auf der Vereinswebsite veröffentlicht. 

§ 8 Salvatorische Klausel 

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht 

(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Vereins. 
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland 

§ 10 Inkrafttreten 

(1) Diese AGB treten am 20.01.2025 in Kraft und gelten für alle Kitzrettungseinsätze ab dem Datum der Veröffentlichung.