Verantwortung der Akteure
Sowohl für Helfer, Landwirte, als auch für Jäger und Jagdpächter ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen.
Bei der Rehkitzrettung werden verschiedene Rechtsbereiche berührt.
Das Tierschutzgesetz besagt, dass keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Leid bzw. Schaden zugefügt werden darf. Tierquälerei wird als Straftat eingestuft und ist in § 17 Tierschutzgesetz geregelt.
Aus diesem Grund müssen alle Verantwortlichen dafür Sorge tragen, dass Wildtiere, vornehmlich Rehkitze, durch Mähmaschinen nicht zu Schaden kommen.
Für Helfer
Auch Helfer sollen sich im Klaren sein, dass nicht alles erlaubt ist.
Wiesen und Felder sollten ohne Auftrag und Zustimmung des Landwirtes nicht betreten bzw. beschädigt werden. Hintergrund sind hier die §§ 123 und 303 Strafgesetzbuch, die den Hausfriedensbruch und die Sachbeschädigung unter Strafe stellen.
Drohneneinsatz
Auch hier sind wesentliche Vorschriften einzuhalten, wie Flugverbote über bestimmten Zonen sowie Nachtflugverbot, Kennzeichnungspflicht der Drohne, je nach Gewicht der Drohne ist ein Kenntnisnachweis bzw. Flugerlaubnis erforderlich sowie auch haftpflichtversicherungstechnische Aspekte sowie Einverständnis der Landwirte vor dem Einsatz.